RS Vwgh 2002/6/18 2002/16/0129

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Veröffentlicht am 18.06.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
GGG 1984 §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Rückzahlung der für die Berufung zunächst entrichteten Pauschalgebühr verhindert nicht wegen des Prinzips von Treu und Glauben eine weitere Vorschreibung, weil einer solchen Rückzahlung (ohne dass der ursprünglichen Zahlung die Erlassung eines Zahlungsauftrages vorangegangen wäre) einerseits keine normative Wirkung zukommt (Hinweis E 21. Jänner 1998, 97/16/0049) und andererseits die Rückzahlung nicht von jener Behörde verfügt wurde, deren Bescheid und Rechtsmeinung jetzt vor dem VwGH angefochten ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160129.X02

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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