RS Vwgh 2002/6/18 2001/16/0409

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Veröffentlicht am 18.06.2002
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §2;

Rechtssatz

Auch Anteile an einem Grundstück sind nach stRsp als Grundstücke iSd § 2 GrEStG anzusehen (Hinweis E 29. Jänner 1996, 94/16/0039). Dies gilt auch für Anteile, die untrennbar mit Wohnungseigentum verbunden sind. Dabei liegen beim Tausch von Eigentumswohnungen innerhalb desselben Grundstücks zwei Erwerbsvorgänge vor, und zwar auch dann, wenn sich am jeweiligen Anteil am Grundstück durch den Vorgang nichts ändert (Hinweis E 30. April 1999, 99/16/0111, 0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160409.X02

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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