RS Vwgh 2002/6/19 99/15/0135

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Veröffentlicht am 19.06.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs6;
EStG 1988 §18 Abs7;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 unkörperliche Wirtschaftsgüter;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150135.X05

Im RIS seit

14.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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