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L81506 Umweltschutz SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 idF 1969/195;Rechtssatz
Weder aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. I Nr. 89/2000, noch aus dem Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 - LStVG. 1964, LGBl. Nr.154/1964 (Wiederverlautbarung), in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 195/1969, kann ein subjektiv-öffentliches Recht eines Anrainers auf Beiziehung des Umweltanwaltes in einem straßenbaurechtlichen Verfahren entnommen werden. Es wird ihm lediglich die Möglichkeit einer direkten Befassung des Umweltanwaltes gemäß § 7 lit. a Stmk UmweltschutzG eingeräumt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und StraßenwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002060071.X01Im RIS seit
18.09.2002Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010