RS Vwgh 2002/6/20 2002/18/0108

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Veröffentlicht am 20.06.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/18/0002 E 14. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Soweit der Bf auf sein "gesamtes Vorbringen im Verwaltungsverfahren" verweist, ist ihm zu entgegnen, dass dies keine gesetzmäßige Darstellung der Beschwerdegründe im Sinn des § 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG darstellt und daher unbeachtlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002180108.X01

Im RIS seit

11.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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