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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/18/0002 E 14. Februar 2002 RS 1Stammrechtssatz
Soweit der Bf auf sein "gesamtes Vorbringen im Verwaltungsverfahren" verweist, ist ihm zu entgegnen, dass dies keine gesetzmäßige Darstellung der Beschwerdegründe im Sinn des § 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG darstellt und daher unbeachtlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002180108.X01Im RIS seit
11.10.2002