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72 Wissenschaft, HochschulenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags eines ordentlichen Universitätsprofessors auf Aufhebung einer Bestimmung über die Gewährung einer Leistungsprämie für Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines FeststellungsbescheidesRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags eines ordentlichen Universitätsprofessors auf Aufhebung des §4 des BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen idF Art75 BudgetbegleitG 2001, BGBl I 142/2000.Zurückweisung des Individualantrags eines ordentlichen Universitätsprofessors auf Aufhebung des §4 des BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen in der Fassung Art75 BudgetbegleitG 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, 142 aus 2000,.
Es steht dem Antragsteller frei, einen Antrag auf Feststellung der Gebührlichkeit einer Leistungsprämie nach §4 leg cit - in der von ihm begehrten Höhe - zu stellen, über welchen dann mit Bescheid abzusprechen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Feststellungsbescheid, Hochschulen, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:G384.2002Dokumentnummer
JFR_09959776_02G00384_01