RS Vwgh 2002/6/25 98/03/0201

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Veröffentlicht am 25.06.2002
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L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
ABGB §795;
SHG Tir 1973 §9 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass das Gesetz eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches eines Kindes nicht kennt, es besteht allerdings nur mehr ein Anspruch des Kindes auf den notwendigen Unterhalt, wenn es Handlungen gesetzt hat, die erbrechtlich dessen Ausschluss vom Pflichtteil rechtfertigen würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998030201.X04

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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