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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/12/0216 E 21. Februar 2001 RS 6 hier: Diese Überlegungen sind auf die Beurteilung der für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung maßgeblichen Frage, ob eine die Annahme "treuer Dienste" allenfalls entgegenstehende ungerechtfertigte Abwesenheit vorlag, zu übertragen.Stammrechtssatz
Der Beamte, der die ihm zukommende Melde- und Bescheinigungspflicht erfüllt hat, darf grundsätzlich so lange auf die ärztliche Bescheinigung vertrauen und jedenfalls von einer gerechtfertigten Dienstverhinderung ausgehen, bis ihm die Dienstbehörde Entgegenstehendes nachweislich mitteilt (Hinweis E vom 6. September 1988, VwSlg. 12753/A - nur Leitsatz).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997120407.X02Im RIS seit
19.09.2002