RS Vwgh 2002/6/26 98/13/0086

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Der Lehrbeauftragte an Hochschulen bezieht nach ständiger Rechtsprechung des VwGH regelmäßig Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist. Ist die zeitliche und örtliche Bindung des Lehrbeauftragten an eine bestimmte Arbeitsstätte und seine Abhängigkeit vom Institutsbetrieb bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheidet, so ist sie auch steuerlich nicht anders zu beurteilen (Hinweis E 22.2.1996, 94/15/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130086.X02

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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