RS Vwgh 2002/6/27 2002/07/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §2 Abs4;
AWG 1990 §2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd § 2 Abs. 3 AWG 1990 ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung die Beeinträchtigung umweltrelevanter Schutzgüter zu besorgen ist (Hinweis E 10.8.2000, 2000/07/0031).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070014.X05

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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