RS Vwgh 2002/6/27 99/10/0209

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §50 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass bestimmte Aussagen in der Briefsendung des Beschwerdeführers ganz offenkundig objektiv geeignet waren, den Absatz des vom Unternehmen des Beschwerdeführers vertriebenen Produktes (Arzneispezialität) zu fördern; dass sie auch (subjektiv) darauf abzielten, durfte die belangte Behörde angesichts des Umstandes, dass das Unternehmen des Beschwerdeführers dieses Produkt in Verkehr bringt, ohne Rechtsirrtum annehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100209.X04

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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