RS Vwgh 2002/6/27 99/07/0163

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

Die Eigentumsverhältnisse an den vom betroffenen Wasserbauvorhaben berührten Grundflächen bedürfen einer eindeutigen und unmissverständlichen Feststellung, bevor eine Entscheidung über die Einräumung von Zwangsrechten getroffen werden kann (Hinweis E 9. November 1982, 82/07/0039).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070163.X10

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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