RS Vwgh 2002/6/27 2002/10/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Befangenheitsgrund des § 7 Abs. 1 Z. 4 AVG liegt vor, wenn aus konkreten Umständen der Mangel einer objektiven Einstellung des Organwalters gefolgert werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002100031.X01

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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