RS Vwgh 2002/6/27 99/07/0163

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §117 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0211 E 21. November 1996 RS 4(hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung besteht ein enger Zusammenhang. Eine Absonderung darf nur "ausnahmsweise" erfolgen (Hinweis E 26.6.1984, 83/07/0145; E 15.9.1987, 87/07/0041, VwSlg 12534 A/1987). Es ist eingehend zu begründen, warum die Festsetzung der Entschädigung nicht schon in dem über die Zwangsrechte absprechenden Bescheid möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070163.X13

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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