RS Vwgh 2002/6/28 98/02/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2002
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
ASchG 1994;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0228 E 19. Oktober 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend (Hinweis: E 27.1.1995, 94/02/0381).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998020180.X05

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten