RS Vwgh 2002/7/2 2002/14/0053

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §13;
BAO §224 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
KO §1 Abs1;
KO §3;
KO §6 Abs1;
KO §78 Abs2;
KO §80 Abs1;

Rechtssatz

Der in einem Konkursverfahren bestellte Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners (Hinweis B 22.10.1997, 97/13/0023). (Hier: Der Haftungsbescheid wäre daher dem Masseverwalter zuzustellen gewesen; solches ist jedoch nicht geschehen. Es trifft daher im Ergebnis zu, dass ein zur Exekutionsführung tauglicher Titel nicht vorliegt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140053.X01

Im RIS seit

18.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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