RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs10;
UStG 1994 §12 Abs11;

Rechtssatz

Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (Hinweis Ruppe, UStG2, § 12 Tz 164 und Tz 198). Eine spätere Änderung des Zusammenhanges ist eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, sodass (lediglich) eine Korrektur nach Maßgabe des § 12 Abs. 10 oder 11 UStG 1994 vorzunehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140153.X06

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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