RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0056

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Dass die Vertragspartner kein Angestelltenverhältnis begründen und ein solches ausdrücklich erst für zukünftige Tätigkeiten in Aussicht gestellt wurde, stand der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprach.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X02

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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