RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0284

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §237 Abs1;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt es am Steuerpflichtigen, das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140284.X04

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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