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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Lassen die Abgabenerklärungen und die Beilagen nicht erkennen, dass Rentenzahlungen auf einen Kaufvertrag zurückzuführen sind oder dass sie in irgend einer Weise mit der Übertragung eines Wirtschaftsgutes in Zusammenhang stehen, so stellt der im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung hervorgekommene Zusammenhang mit dem Kaufvertrag eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die geeignet ist, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Erst auf Grund dieses Umstandes kann das Finanzamt erkennen, dass die Rente wegen der Übertragung eines Wirtschaftsgutes (Liegenschaft) vereinbart worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X04Im RIS seit
18.11.2002