RS Vwgh 2002/7/3 97/08/0500

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Veröffentlicht am 03.07.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AlVG 1977 §26 idF 1995/297;
AlVG 1977 §27 idF 1995/297;
AlVG 1977 §31;
AlVG 1977 §31a idF 1995/297;
AMSG 1994;
BDG 1979 §75;

Rechtssatz

Weder die Bestimmungen des AMSG noch andere bundesgesetzliche Bestimmungen nehmen auf den Fall Bedacht, dass die Kindesmutter (unter Außerachtlassung der Möglichkeit einer Teilung der Karenzurlaubsansprüche zwischen beiden Eltern) während des (hier möglichen) Anspruchszeitraums betreffend Teilzeitkarenzurlaubsgeld von höchstens vier Jahren gerechnet ab der Geburt des Kindes vom öffentlichen Dienst in das System des AlVG wechselt. Insbesondere ist dem AlVG keine Bestimmung über die Anrechnung von sozialrechtlichen Ansprüchen zu entnehmen, die im vorangegangenen öffentlichen Dienst in Anspruch genommen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080500.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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