RS Vwgh 2002/7/4 2001/11/0296

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Veröffentlicht am 04.07.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §35 Abs1;
ÄrzteG 1998 §35 Abs2;
ÄrzteG 1998 §35 Abs4;
AVG §8;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung nach § 35 Abs. 2 und 4 ÄrzteG 1998 kommt nur dem antragstellenden Arzt gemäß § 8 AVG (auf Grund eines Rechtsanspruches) Parteistellung zu. Ein rechtliches Interesse des Arbeitgebers an der Erteilung der Bewilligung für den unter § 35 Abs. 1 ÄrzteG 1998 fallenden Arzt ist hingegen dem ÄrzteG 1998 nicht zu entnehmen.

Schlagworte

Gesundheitswesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110296.X02

Im RIS seit

20.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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