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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Der unabhängige Bundesasylsenat hätte es nicht mit einer Darstellung der allgemeinen Situation im Kosovo bewenden lassen dürfen, sondern es wäre seine Aufgabe gewesen, ganz konkret die Situation der Asylwerberin (sie ist jugoslawische Staatsbürgerin, stammt aus dem Kosovo und gehört der albanischen Volksgruppe an) - vor dem Hintergrund der allgemeinen Verhältnisse - für den gedachten Fall ihrer Abschiebung in den Kosovo in den Blick zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010164.X02Im RIS seit
20.09.2002