RS Vwgh 2002/7/18 2000/20/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2002
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §86 Abs2;
StVG §94 Abs3;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit einer Versammlung ist nach anderen gesetzlichen Kriterien zu beurteilen als die Zulassung von Besuchen bei Strafgefangenen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200035.X01

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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