RS Vwgh 2002/7/19 2002/11/0113

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Veröffentlicht am 19.07.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §19 Abs3 Satz2 Z4;
StVO 1960 §99;

Rechtssatz

§ 99 StVO 1960 gewichtet die im Einzelnen umschriebenen Verwaltungsübertretungen - nach Absätzen gegliedert - nach der Höhe des vorgesehenen Strafrahmens. Es ist daher davon auszugehen, dass Verwaltungsübertretungen, für die ein geringerer Strafrahmen vorgesehen ist, in Relation zu solchen mit höherem Strafrahmen nach der gesetzgeberischen Wertung als weniger schwer wiegend einzuordnen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002110113.X03

Im RIS seit

20.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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