RS Vwgh 2002/7/19 99/11/0242

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Veröffentlicht am 19.07.2002
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §74 Abs1;
StGB §176 Abs1;
StVO 1960 §46 Abs4 lita;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Annahme der Behörde, der Beschwerdeführer werde erst nach insgesamt fast 19 Monaten, nachdem er über eine längere Strecke auf der Autobahn als Geisterfahrer unterwegs war, seine Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen, angesichts des Umstandes, dass der Beschwerdeführer weder vor dem Vorfall noch danach im Straßenverkehr negativ in Erscheinung getreten ist, anlässlich des genannten Vorfalls unstrittig nicht alkoholisiert war und zunächst im Besitz seiner Lenkerberechtigung verblieb, verfehlt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999110242.X02

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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