RS Vwgh 2002/7/25 2001/07/0043

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Veröffentlicht am 25.07.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei dem aus Abfällen erzeugten Regelbrennstoff ist dann vom Vorliegen von Abfall im subjektiven Sinn auszugehen, wenn die Bf hinsichtlich des von ihr eigens erzeugten Brennstoffes überwiegend Entledigungsabsicht hat.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070043.X01

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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