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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei dem aus Abfällen erzeugten Regelbrennstoff ist dann vom Vorliegen von Abfall im subjektiven Sinn auszugehen, wenn die Bf hinsichtlich des von ihr eigens erzeugten Brennstoffes überwiegend Entledigungsabsicht hat.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070043.X01Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015