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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 1990 §2 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0018 E 18. Jänner 1994 RS 1Stammrechtssatz
Es stellt ein maßgebliches Kriterium für den Begriff der nach (allgemeiner Verkehrsauffassung) NEUEN Sache iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 (hier Kieselflourwasserstoffsäure) dar, daß es sich um eine Sache handeln muß, die erst ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (durch wen auch immer) harrt. Dies ergibt sich auch im Zusammenhalt mit § 2 Abs 2 Z 2 AWG 1990. Gegenüber dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG 1990 erfaßten Tatbestand der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Sache meint § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 offensichtlich die noch nie bestimmungsgemäß verwendete neue Sache. Bei der allgemeinen Verkehrsauffassung iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 kommt es auf die durchschnittliche Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise (hier jener Personen am Markt, die mit Kieselflourwasserstoffsäure befaßt sind) an.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Neue SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070043.X04Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015