RS Vwgh 2002/7/25 2001/07/0043

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Veröffentlicht am 25.07.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs2 Z1;
AWG 1990 §2 Abs2 Z2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/05/0018 E 18. Jänner 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Es stellt ein maßgebliches Kriterium für den Begriff der nach (allgemeiner Verkehrsauffassung) NEUEN Sache iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 (hier Kieselflourwasserstoffsäure) dar, daß es sich um eine Sache handeln muß, die erst ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (durch wen auch immer) harrt. Dies ergibt sich auch im Zusammenhalt mit § 2 Abs 2 Z 2 AWG 1990. Gegenüber dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG 1990 erfaßten Tatbestand der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Sache meint § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 offensichtlich die noch nie bestimmungsgemäß verwendete neue Sache. Bei der allgemeinen Verkehrsauffassung iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 kommt es auf die durchschnittliche Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise (hier jener Personen am Markt, die mit Kieselflourwasserstoffsäure befaßt sind) an.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Neue Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070043.X04

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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