RS Vwgh 2002/7/25 2002/07/0039

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Veröffentlicht am 25.07.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105 Abs1 litb;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Nicht jede Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses ist von vornherein geeignet, einen wasserpolizeilichen Auftrag zu tragen, sondern nur eine erhebliche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070039.X02

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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