RS Vwgh 2002/7/25 2002/07/0050

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Veröffentlicht am 25.07.2002
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §13 Abs2 Z1;
GSGG §2 Abs2;
GSLG Krnt 1998 §19;
GSLG Krnt 1998 §20;

Rechtssatz

Tritt im Rahmen eines Verfahrens nach § 19 Krnt GSLG 1998 die Notwendigkeit von Vermessungsarbeiten zur Überprüfung der Übereinstimmung von Katastergrenze und Nutzungsgrenze auf, dann gehört diese Arbeit auch zu den Aufgaben der Agrarbezirksbehörde und sind solche Streitigkeiten nicht den ordentlichen Gerichten vorbehalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070050.X08

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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