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L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenNorm
GSGG §13 Abs2 Z1;Rechtssatz
Tritt im Rahmen eines Verfahrens nach § 19 Krnt GSLG 1998 die Notwendigkeit von Vermessungsarbeiten zur Überprüfung der Übereinstimmung von Katastergrenze und Nutzungsgrenze auf, dann gehört diese Arbeit auch zu den Aufgaben der Agrarbezirksbehörde und sind solche Streitigkeiten nicht den ordentlichen Gerichten vorbehalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070050.X08Im RIS seit
07.11.2002