RS Vwgh 2002/7/30 96/14/0116

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Veröffentlicht am 30.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §200 Abs1;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Kann das Gesamtbild der Verhältnisse wegen des relativ kurzen Zeitraumes noch nicht endgültig beurteilt werden, ist die Erlassung vorläufiger Bescheide zulässig (Hinweis E 12. August 1994, 94/14/0025). (Hier: Die Abgabepflicht ist wegen der Unmöglichkeit, eine Prognose über die aus dem neuen Buch erzielbaren Erlöse zu erstellen, ungewiss.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140116.X02

Im RIS seit

23.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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