RS Vwgh 2002/7/31 98/13/0011

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Veröffentlicht am 31.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1988 §27 Abs1 Z1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/13/0040

Rechtssatz

Dass im Rahmen der Jahresabschlüsse Zinsen verbucht wurden, macht für den tatsächlichen Abschluss entsprechender Darlehensverträge keinen ausreichenden Beweis (Hinweis E 15.3.1995, 94/13/0249).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130011.X03

Im RIS seit

07.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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