RS Vwgh 2002/7/31 2000/13/0153

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Veröffentlicht am 31.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0119 E 16. November 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die gesetzliche Voraussetzung der "Außerordentlichkeit" im § 37 EStG 1972 erschöpft sich nicht darin, daß es sich der Art nach um Einkünfte handelt, die in dieser Aufzählung enthalten sind, sondern es muß diesen Einkünften darüber hinaus in jedem konkreten Fall die vom Gesetz für die Anwendung des Steuersatzes des § 37 EStG 1972 sowohl in dessen Absatz 1 wie nochmals in dessen Absatz 2 ausdrücklich hervorgehobene Eigenschaft des "Außerordentlichen" zukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130153.X01

Im RIS seit

08.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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