RS Vwgh 2002/8/7 97/08/0624

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Veröffentlicht am 07.08.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;

Rechtssatz

Infolge des (auf das Zustehen einer Kündigungsentschädigung zurückzuführenden und der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erst nachträglich bekannt gewordenen) Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemäß § 24 Abs. 2 AlVG vor (Hinweis auf das einen nachträglich hervorgekommenen Anspruch auf Urlaubsentschädigung betreffende hg Erkenntnis vom 16. Mai 2001, 2001/08/0056; zum Verhältnis von Widerruf und Einstellung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung vgl das hg Erkenntnis vom 14. März 2001, 2000/08/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080624.X01

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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