RS Vwgh 2002/8/7 2002/08/0010

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Veröffentlicht am 07.08.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36 Abs5;

Rechtssatz

Der Kredit des Ehemannes der Notstandshilfebezieherin für den Ausbau eines weiteren Wohnsitzes kann nicht zu den berücksichtigungswürdigen Fällen im Sinne des § 36 Abs. 5 AlVG idF BGBl. I Nr. 6/1998 gezählt werden, in denen Erhöhungen der Freibeträge bei Anrechnungen des Einkommens des Ehepartners möglich sind (Hinweis auf die Punkte II.7. und III.4. der nach § 36 Abs. 5 AlVG ergangenen Richtlinie des Arbeitsmarktservice Österreich zur Freigrenzenerhöhung, idF Wiener Zeitung vom 24. Mai 1995, abgedruckt auch bei Dirschmied, AlVG, 1. Lieferung, S. 487 ff.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080010.X03

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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