RS Vwgh 2002/8/9 2002/08/0039

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Veröffentlicht am 09.08.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AlVG 1977 §49;
AVG §52;

Rechtssatz

Ein eingeschränkter Geisteszustand kann zu einer Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Ohne aktuelles Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann die Behörde aber nicht davon ausgehen, dass der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung der Kontrollmeldung zu erfassen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Hinweis E 30. März 1993, 92/08/0183). Von der Beurteilung dieser Umstände hängt es aber ab, ob dem Arbeitslosen ein Kontrolltermin überhaupt wirksam vorgeschrieben wurde und ob der Arbeitslose vermochte, diesen wahrzunehmen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080039.X01

Im RIS seit

29.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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