RS Vwgh 2002/8/12 99/17/0258

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Veröffentlicht am 12.08.2002
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol

Norm

LAO Tir 1984 §1 Abs1 litc;
LAO Tir 1984 §154 Abs1;
TourismusG Tir 1991;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Frage der Verjährung bedarf es keiner "Sonderbestimmungen" für den Tourismusbeitrag; die belangte Behörde hat zutreffend die allgemeine Bestimmung des § 154 Abs. 1 Tir LAO angewendet (eine "Anlehnung" an das ABGB ist daher nicht erforderlich). Die Anwendbarkeit der Tir LAO folgt aus § 1 Abs. 1 lit. c Tir LAO, wonach dieses Gesetz (auch) in Angelegenheiten der nicht bundesgesetzlich geregelten Beiträge an öffentliche Fonds, die keine Gebietskörperschaften sind, gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999170258.X02

Im RIS seit

05.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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