RS Vwgh 2002/8/27 98/14/0194

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0216 E 29. Jänner 2002 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Aus der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft leitet sich für das Steuerrecht das Trennungsprinzip ab, das auch steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (allenfalls auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalgesellschaft ermöglicht. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht für den eigenen Betrieb, sondern für den der Kapitalgesellschaft und somit für einen fremden Betrieb tätig (Hinweis E 27. Juni 2001, 2001/15/0057). Der Gesellschafter ist daher in seiner Funktion als Geschäftsführer der GmbH weder als "Einzelkaufmann" tätig, noch kann es sich bei der Tätigkeit der GmbH um die Verwaltung "eigenen Vermögens" des Geschäftsführers handeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140194.X02

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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