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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Bei der Produktbezeichnung "Inconturina" liegt es für den durchschnittlich informierten Verbraucher sehr nahe, die Silbenfolge "Incont-" mit dem Begriff "Inkontinenz", der als Bezeichnung für "Blasenschwäche" in die Umgangssprache Eingang gefunden hat, in Verbindung zu bringen, und das Produkt - zumal kein Hinweis auf irgend einen anderen Verwendungszweck vorliegt - als zur Verwendung bei Blasenschwäche bestimmt anzusehen. Dabei kommt es gar nicht mehr darauf an, ob diese Assoziation durch die abschließende Silbenfolge "-urina" verstärkt wird, weil dieser jedenfalls keine bestimmte andere, den durch die bestimmende Silbenfolge "Incont-" geschaffenen Eindruck aufhebende Bedeutung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100168.X06Im RIS seit
14.10.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011