RS Vwgh 2002/8/27 2000/10/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

L52004 Musikschule Oberösterreich
64/02 Bundeslehrer

Norm

MusikschulG OÖ 1977 §3;
UPG 1988 §15 Abs5;

Rechtssatz

§ 15 Abs. 5 UPG 1988 sieht eine Kürzung des Ausbildungsbeitrages nicht für jeden Fall vor, in dem ein Unterrichtspraktikant über ein weiteres Einkommen verfügt. Vielmehr beschränkt sich diese Bestimmung u.a. darauf, eine Kürzung für den - hier relevanten - Fall einer "lehramtlichen Verwendung" des Unterrichtspraktikanten anzuordnen. Unter "lehramtlicher Verwendung" ist mangels einer Legaldefinition der Einsatz des Unterrichtspraktikanten als Lehrer an einer Schule zu verstehen. Hier: Die Landesmusikschule, an der der Unterrichtspraktikant Unterricht erteilt hat, weist die Eigenschaft einer "Schule" auf; ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100023.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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