RS Vwgh 2002/8/27 2002/14/0094

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Rechtssatz

Für die Annahme einer laufenden Entlohnung reicht es (noch) aus, wenn die Geschäftsführervergütung dem Verrechnungskonto jährlich gutgeschrieben wird (Hinweis E 29.1.2002, 2001/14/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140094.X03

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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