RS Vwgh 2002/9/3 99/03/0335

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Veröffentlicht am 03.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §13a;
NotstandshilfeV §2;

Rechtssatz

Die aus § 13a AVG abzuleitende Manuduktionspflicht geht nicht so weit, dass der Begriff Lebensgemeinschaft im Einzelnen von der Behörde mit dem Beschwerdeführer näher erörtert werden muss (Hinweis E 26.6.1990, 90/05/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030335.X02

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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