RS Vwgh 2002/9/13 98/12/0100

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2;
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §7 Abs4;
AVG §1;
KHSchOrgG §12 Abs1;
KHSchOrgG §28;
KHSchOrgG §9 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0004 E 26. Juni 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Zum Abspruch über einen Übergenuß bei der Bezahlung von remunerierten Lehraufträgen gem § 9 Abs 1 Z 4 KHSchOrgG ist der Rektor in erster und letzter Instanz als die im autonomen Wirkungsbereich der Hochschule berufene Behörde zuständig (Hinweis E 26.6.1996, 95/12/0193).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120100.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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