RS Vwgh 2002/9/13 98/12/0100

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung

Norm

KHStG 1983 §4 Abs3;
KHStG 1983 §8;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer seinen Lehrauftrag, der ausdrücklich für die Abhaltung eines Seminars erteilt worden ist, nicht erfüllt hat. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den verschiedenen Kategorien ist wesentlich für die Erfüllung des Studienplanes, daher wird mit einer Veranstaltung, die zwar hinsichtlich des Faches, nicht aber hinsichtlich des Typs im Studienplan Deckung findet, entgegen der gemäß § 4 Abs. 3 KHStG alle Hochschullehrer treffenden Verpflichtung auch nicht teilweise zur Erreichung des Studienziels in diesem Sinne beigetragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120100.X06

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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