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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Ein Zuwarten der Behörde mit der Erlassung eines Aufenthaltsverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme, wenn sämtliche Voraussetzungen für deren Erlassung nach wie vor gegeben sind.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002180158.X02Im RIS seit
20.01.2003