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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus. Ein solches behördliches Verschulden ist unter Umständen bei der Ermessensübung zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999170261.X02Im RIS seit
20.01.2003