RS Vwgh 2002/9/18 99/17/0261

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Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
B-VG Art130 Abs2;
LAO Stmk 1963 §224 Abs3;

Rechtssatz

Allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus. Ein solches behördliches Verschulden ist unter Umständen bei der Ermessensübung zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999170261.X02

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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