RS Vwgh 2002/9/18 98/07/0114

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Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §1042;
WRG 1959 §50 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0049 E 25. Oktober 1994 VwSlg 14151 A/1994 RS 15(hier: Beseitigung konsenswidrig vorgenommener Einbauten Dritter in ein reguliertes Gerinne)

Stammrechtssatz

Erhaltungsmaßnahmen, die unter die im § 50 Abs 1 WRG beschriebene Erhaltungspflicht fallen, jedoch durch Handlungen eines vom Wasserberechtigten verschiedenen Dritten erforderlich werden, berechtigen den Wasserberechtigten lediglich zum zivilrechtlichen Regreß solchen Personen gegenüber, ändern jedoch nichts an der gesetzlichen Erhaltungspflicht des Wasserberechtigten (Hinweis E 17.12.1959, 1043/58, VwSlg 5149 A/1959) (hier unbefugte Ablagerungen Dritter im Bereich eines künstlichen Gerinnes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070114.X05

Im RIS seit

05.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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