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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh1 idF 31991L0156;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/07/0040 E 15. September 2005Rechtssatz
Die Richtlinie 75/442/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG (Abfall-Richtlinie) enthält eine Begriffsbestimmung des Abfalls. Danach bedeutet "Abfall" alle Stoffe oder Gegenstände, die unter die im Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070172.X02Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015