RS VwGH Erkenntnis 2002/09/24 2002/16/0127

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/13/0099 E 16. Oktober 2002 Rechtssatz

Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 19. März 2001, 2000/17/0216, ausgesprochen hat, greift die Haftung gemäß § 7 Wr LAO iVm § 171 Wr LAO auch nach Erfüllung eines Ausgleichs oder Zwangsausgleichs ein.

Im RIS seit
09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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