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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs2;Rechtssatz
Eine allfällige Nachsicht ist für die Höhe der eingetretenen Abgabenverkürzung ohne Belang. Die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer mit dem gesetzmäßig festzusetzenden und zu entrichteten Betrag als Vorsteuer abziehen zu können, spielt keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000160737.X02Im RIS seit
09.01.2003